Beim Grad der Behinderung entscheidet nicht die Diagnose, sondern ihre Auswirkung auf das tägliche Leben. Das klingt einfach, ist in der Praxis aber genau die Stelle, an der viele Anträge bei ADHS und Autismus scheitern.
Der Grund: In den Unterlagen steht oft die Diagnose, aber kaum etwas darüber, was sie konkret bedeutet. Das Amt liest dann „Autismus-Spektrum-Störung“ oder „ADHS“ und hat keine Grundlage, um die tatsächlichen Einschränkungen einzuschätzen.
Dieser Artikel zeigt, wie man die eigenen Funktionseinschränkungen so beschreibt, dass sie für das Versorgungsamt nachvollziehbar werden, ohne sich kleiner zu machen, als man ist, aber auch ohne im Antrag unbewusst zu maskieren.
Damit das greifbar wird, begleiten wir durch den ganzen Artikel ein durchgehendes Beispiel: Maja, 34, spät diagnostiziert mit Autismus und ADHS (AuDHS). Maja ist eine erfundene Person, ihre Situation ist aber aus vielen typischen Erfahrungen zusammengesetzt.
Maja arbeitet Teilzeit im Büro und gilt bei Kolleg:innen als „etwas eigen, aber zuverlässig“. Mit 33 erhielt sie nach Jahren der Erschöpfung die Diagnosen Autismus und ADHS. Sie überlegt, einen GdB zu beantragen, ist sich aber unsicher: „Ich funktioniere doch irgendwie. Lohnt sich das überhaupt?“
Inhaltsverzeichnis
- Was das Amt eigentlich bewertet
- Wie das Verfahren abläuft
- Diagnose nennen reicht nicht: der entscheidende Unterschied
- Das Masking-Problem
- Funktionseinschränkungen Lebensbereich für Lebensbereich
- Konkrete Formulierungshilfen
- Begleiterkrankungen mitdenken
- Welche Unterlagen helfen
- Wer die Diagnose gestellt hat, ist entscheidend
- Häufige Fehler
- Bescheid und Widerspruch
- Fazit
Was das Amt eigentlich bewertet
Grundlage der Bewertung sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Bei Autismus richtet sich der GdB vor allem nach dem Ausmaß der sozialen Anpassungsschwierigkeiten. Bei ADHS wird breiter auf die Auswirkungen auf die Teilhabe geschaut: Dazu gehören unter anderem soziale Schwierigkeiten, Probleme in Ausbildung oder Beruf, Einschränkungen der selbstständigen Lebensführung, die Belastbarkeit und der notwendige Unterstützungsbedarf.
Vereinfacht gesagt fragt das Amt: In welchen Lebensbereichen ist die Teilhabe nur mit besonderer Förderung, Unterstützung oder erhöhtem Aufwand möglich? Gemeint sind Bereiche wie Schule, Ausbildung, Studium, der allgemeine Arbeitsmarkt, das öffentliche Leben und das häusliche Leben.
Je mehr Bereiche betroffen sind und je mehr Unterstützung nötig ist, desto höher fällt die Bewertung tendenziell aus. Entscheidend ist also nicht, dass eine Diagnose vorliegt, sondern was sie im Alltag auslöst.
Wichtig ist außerdem die Dauer: Für die GdB-Feststellung zählen grundsätzlich nicht vorübergehende Schwierigkeiten, sondern Beeinträchtigungen, die dauerhaft bestehen oder voraussichtlich länger als sechs Monate andauern. Bei ADHS und Autismus ist das typischerweise der Fall, weil sie in der Regel lebenslang bestehen. Die Beschreibung sollte das deutlich machen, also nicht nur einzelne schlechte Phasen, sondern den dauerhaften Charakter der Einschränkungen.
Wie das Verfahren abläuft
Der Antrag wird beim zuständigen Amt gestellt, je nach Bundesland Versorgungsamt, Amt für Soziales oder Landesamt für Soziales. Viele Länder bieten Online-Anträge an.
Im Antrag gibt man seine Diagnosen sowie die behandelnden Ärztinnen, Therapeutinnen und Kliniken an. Eigene Befunde muss man formal nicht selbst beilegen, da das Amt die Berichte bei den genannten Stellen anfordert. In der Praxis ist es aber sinnvoll, vorhandene Befunde gleich mit dem Antrag einzureichen: Das beschleunigt das Verfahren häufig und stellt sicher, dass die wichtigsten Unterlagen tatsächlich vorliegen.
Genau hier liegt aber ein Risiko. Wenn die angeforderten Berichte nur Diagnosen nennen und die Auswirkungen nicht beschreiben, fehlt dem Amt die Grundlage für eine angemessene Einstufung. Es lohnt sich deshalb, sowohl im eigenen Antrag als auch im Gespräch mit den behandelnden Stellen auf eine funktionsbezogene Beschreibung hinzuwirken.
Maja füllt den Online-Antrag aus und gibt ihre Diagnostikstelle sowie ihre Hausärztin an. Beim Feld für eigene Angaben schreibt sie zunächst nur: „Autismus und ADHS, diagnostiziert 2024.“ Mehr fällt ihr nicht ein. Damit hätte das Amt am Ende nur zwei Diagnosen und einen knappen Befund vorliegen, aber kein Bild davon, wie Majas Alltag wirklich aussieht.
Diagnose nennen reicht nicht: der entscheidende Unterschied
Der häufigste Fehler ist, im Antrag die Diagnose zu wiederholen, statt ihre Folgen zu schildern. Der Unterschied lässt sich gut an Beispielen zeigen.
| Wenig aussagekräftig | Aussagekräftig |
|---|---|
| „Es besteht eine Autismus-Spektrum-Störung.“ | „In lauten oder vollen Umgebungen komme ich innerhalb kurzer Zeit an meine Belastungsgrenze und brauche danach mehrere Stunden Rückzug, um wieder handlungsfähig zu sein.“ |
| „Diagnostiziert wurde eine ADHS.“ | „Ich kann Termine, Fristen und Behördenpost nur mit umfangreichen Hilfssystemen bewältigen. Trotzdem kommt es regelmäßig zu versäumten Fristen mit konkreten Folgen.“ |
| „Soziale Schwierigkeiten vorhanden.“ | „Spontane soziale Situationen muss ich vorab gedanklich durchplanen. Unvorbereitete Gespräche führen häufig zu Missverständnissen und Konflikten am Arbeitsplatz.“ |
Die rechte Spalte beschreibt keine schlimmere Person. Sie beschreibt dieselbe Person nur so, dass das Amt die Teilhabeeinschränkung tatsächlich erkennen kann.
Das Masking-Problem
Viele neurodivergente Menschen haben über Jahre gelernt, Schwierigkeiten zu überspielen. Dieses Maskieren ist im Alltag oft eine Schutzstrategie, im GdB-Antrag wird es jedoch zum Problem.
Wer gewohnt ist, nach außen zu funktionieren, formuliert auch im Antrag tendenziell beschönigend: „Eigentlich komme ich klar.“ „Es geht schon irgendwie.“ Genau das führt zu einer zu niedrigen Einstufung, weil der enorme Aufwand hinter dem „Funktionieren“ unsichtbar bleibt.
Hilfreich ist deshalb, nicht nur zu beschreiben, was noch gelingt, sondern auch, was es kostet. Nicht „Ich gehe arbeiten“, sondern „Ich gehe arbeiten, brauche danach aber den gesamten Abend zur Regeneration und falle an freien Tagen für anderes weitgehend aus.“
Diese Sichtbarmachung des Aufwands ist kein Übertreiben. Sie korrigiert eine jahrelange Gewöhnung daran, die eigenen Grenzen herunterzuspielen.
Maja schreibt in den Antrag: „Eigentlich komme ich klar, ich arbeite ja.“ Erst im Gespräch mit einer Beratungsstelle fällt auf, was darin fehlt: dass sie nur Teilzeit arbeitet, weil mehr nicht geht. Dass sie nach jedem Arbeitstag mehrere Stunden reglos auf dem Sofa liegt. Dass sie soziale Termine am Wochenende streicht, um die Woche zu überstehen. Ihr „Ich komme klar“ beschreibt das Ergebnis, nicht den Preis.
Funktionseinschränkungen Lebensbereich für Lebensbereich
Es hilft, die eigene Situation systematisch entlang der Bereiche durchzugehen, die das Amt bewertet. Leitfragen können sein:
- Arbeit, Ausbildung, Studium: Welche Anpassungen, Ausfälle oder Konflikte gibt es? Wie viel Mehraufwand ist nötig, um Anforderungen zu erfüllen?
- Selbstständige Lebensführung: Wie gut funktionieren Haushalt, Finanzen, Termine, Behördenpost? Wo wird Unterstützung gebraucht?
- Soziale Teilhabe: Wie zugänglich sind soziale Kontakte? Welche Situationen werden gemieden, und mit welchen Folgen?
- Reizverarbeitung und Belastung: Wie wirken sich Reizüberflutung, Überlastung oder Erschöpfungszustände aus? Wie lange dauert die Erholung?
- Unterstützungsbedarf: Welche Hilfen, Assistenzen oder besonderen Bedingungen sind nötig, damit der Alltag gelingt?
Konkrete Beispiele und Häufigkeiten machen die Schilderung glaubwürdig. „Mehrmals pro Woche“ ist aussagekräftiger als „manchmal“.
Mit den Leitfragen formuliert Maja Schritt für Schritt um:
Arbeit: „Ich arbeite 25 Stunden, weil Vollzeit wiederholt zu Zusammenbrüchen geführt hat. Meetings ohne Tagesordnung überfordern mich; danach brauche ich oft Stunden, um wieder arbeitsfähig zu sein.“
Selbstständige Lebensführung: „Behördenpost bleibt teils wochenlang ungeöffnet liegen. Ohne mehrere Erinnerungssysteme versäume ich regelmäßig Fristen, was bereits zu Mahnungen geführt hat.“
Soziale Teilhabe: „Spontane Gespräche plane ich innerlich vor. Unvorbereitete soziale Situationen führen häufig zu Missverständnissen, weshalb ich Kontakte stark reduziert habe.“
Reiz und Belastung: „In Supermärkten oder im Nahverkehr komme ich schnell an meine Grenze und brauche danach Rückzug. Mehrmals pro Woche bin ich abends zu nichts mehr in der Lage.“
Konkrete Formulierungshilfen
Ein paar Satzanfänge, die helfen, von der Diagnose zur Auswirkung zu kommen:
- „Das führt im Alltag dazu, dass …“
- „Ohne Unterstützung gelingt mir … nicht zuverlässig.“
- „Nach … benötige ich … Zeit zur Erholung.“
- „Ich vermeide …, weil …“
- „Um … zu bewältigen, muss ich …“
- „Trotz erheblichen Aufwands kommt es regelmäßig zu …“
Wichtig ist Ehrlichkeit in beide Richtungen: weder dramatisieren noch beschönigen, sondern den tatsächlichen Alltag mit seinen Schwankungen abbilden. Gute Tage schließen schlechte Tage nicht aus.
Begleiterkrankungen mitdenken
ADHS und Autismus treten häufig nicht allein auf. Gerade bei ihnen spielen zusätzliche Diagnosen oft eine erhebliche Rolle und können die Teilhabe deutlich verstärkt beeinträchtigen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Depressionen
- Angststörungen
- Zwangsstörungen
- Schlafstörungen
- Traumafolgestörungen
Solche Beeinträchtigungen sollten im Antrag genannt und ebenfalls funktionsbezogen beschrieben werden. So wird auch verständlich, warum die Gesamtbewertung oft nicht allein auf ADHS oder Autismus beruht. Wichtig: Einzelne Werte werden nicht addiert. Das Amt bildet eine Gesamtbewertung aller Beeinträchtigungen und ihrer Wechselwirkungen.
Welche Unterlagen helfen
Hilfreich sind Unterlagen, die nicht nur Diagnosen nennen, sondern Auswirkungen beschreiben:
- fachärztliche Befunde und psychotherapeutische Stellungnahmen mit Bezug zur Alltagsfunktion
- Berichte aus Klinik, Reha oder Tagesklinik
- Nachweise über Assistenz, Eingliederungshilfe, Schulbegleitung oder betreutes Wohnen
- Belege über berufliche Einschränkungen, Ausfälle oder besondere Arbeitsplatzbedingungen
Wenn absehbar ist, dass ein Befund nur die Diagnose enthält, kann es sinnvoll sein, die behandelnde Stelle vorab um eine funktionsbezogene Ergänzung zu bitten.
Wer die Diagnose gestellt hat, ist entscheidend
Ein Punkt, der oft übersehen wird und teure Folgen haben kann: Für die GdB-Feststellung kommt es darauf an, wer die Diagnose gestellt hat. Das Versorgungsamt stützt sich in der Regel auf Berichte von Fachärztinnen und approbierten Psychotherapeutinnen.
Eine wichtige Unterscheidung, weil hier viel Verwirrung herrscht:
- Fachärztinnen (etwa für Psychiatrie und Psychotherapie oder für Kinder- und Jugendpsychiatrie) können ADHS und Autismus diagnostizieren. Ihre Befunde sind die übliche Grundlage für die Bewertung.
- Approbierte Psychologische Psychotherapeutinnen sind ebenfalls zur Diagnostik berechtigt. Ihre Befunde sind denen der Fachärztinnen sozialrechtlich gleichwertig. Entscheidend ist die Approbation, nicht ein bestimmter Facharzttitel.
- Ein Psychologe oder eine Psychologin ohne Approbation ist im sozialrechtlichen Sinn keine psychotherapeutische Fachperson. Ein Psychologiestudium allein berechtigt nicht zur sozialrechtlich anerkannten Diagnosestellung.
- Heilpraktikerinnen für Psychotherapie (HPG) sind keine approbierten Psychotherapeutinnen. Ihre Berichte ersetzen die für sozialrechtliche Verfahren üblicherweise erforderlichen fachärztlichen oder approbiert psychotherapeutischen Nachweise nicht. Es kann dann erforderlich sein, die Diagnose zusätzlich durch eine Fachärztin oder eine approbierte Psychotherapeutin bestätigen zu lassen.
Das ist gerade deshalb relevant, weil viele Menschen wegen langer Wartezeiten auf eine Kassendiagnostik in Selbstzahlerangebote ausweichen. Selbstzahler-Diagnostik ist nicht grundsätzlich ein Problem, entscheidend ist aber, dass die diagnostizierende Person fachärztlich tätig oder approbiert ist. Vor einer Terminvereinbarung lohnt deshalb die Frage: Erfolgt die Diagnostik fachärztlich oder durch eine approbierte Psychotherapeutin? Andernfalls droht, dass viel Geld investiert wird und die Diagnose im GdB-Verfahren trotzdem nicht anerkannt wird.
Maja hatte zunächst überlegt, sich die lange Wartezeit zu sparen und eine Diagnostik bei einem Anbieter ohne Approbation zu machen. Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass die diagnostizierende Person nicht approbiert war. Sie entschied sich stattdessen für eine approbierte Diagnostikerin. Andernfalls hätte sie möglicherweise zusätzliche fachärztliche oder approbiert psychotherapeutische Nachweise nachreichen müssen.
Häufige Fehler
1. Nur die Diagnose beschreiben
Die Diagnose ist die Eintrittskarte, aber sie erklärt nicht, wie stark die Teilhabe eingeschränkt ist.
2. Schwierigkeiten herunterspielen
Maskieren im Antrag führt zu einer zu niedrigen Einstufung. Auch der Aufwand hinter dem Funktionieren gehört hinein.
3. Unterstützung nicht erwähnen
Wenn Hilfe nötig ist, sollte sie benannt werden: Assistenz, Hilfe bei Behördenangelegenheiten, Unterstützung im Haushalt oder besondere Bedingungen am Arbeitsplatz.
4. Begleiterkrankungen weglassen
Sie können für die Gesamtbewertung entscheidend sein und sollten nicht fehlen.
5. Die Widerspruchsfrist verstreichen lassen
Fällt der Bescheid zu niedrig aus, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Widersprüche sind häufig erfolgreich, gerade wenn die funktionellen Einschränkungen erst dann genauer beschrieben werden.
Bescheid und Widerspruch
Manchmal fällt der erste Bescheid niedriger aus als erwartet, besonders wenn die Berichte vor allem Diagnosen enthielten. Dann ist das nicht das Ende: Innerhalb eines Monats kann Widerspruch eingelegt werden, am besten mit den nun genauer beschriebenen funktionellen Einschränkungen und ergänzenden Unterlagen.
Sinnvolle Schritte sind Akteneinsicht beantragen, prüfen, welche Befunde berücksichtigt wurden, fehlende funktionsbezogene Beschreibungen nachreichen und Unterstützung durch eine Beratungsstelle oder einen Sozialverband nutzen.
Majas erster Bescheid lautet auf einen GdB von 30, gestützt fast nur auf den knappen Diagnostikbericht. Mit Unterstützung der Beratungsstelle legt sie fristgerecht Widerspruch ein und reicht ihre nach Lebensbereichen geordnete Beschreibung sowie eine ergänzende Stellungnahme ihrer Therapeutin nach, die den Alltag und den Erholungsbedarf konkret schildert. In diesem konstruierten Beispiel wird der GdB daraufhin auf 50 angehoben. Das ist kein garantiertes Ergebnis: Ob und wie sich ein Widerspruch auswirkt, hängt immer vom Einzelfall ab. Das Beispiel zeigt nur das Prinzip, dass eine bessere Beschreibung der Auswirkungen die Bewertung verändern kann, ohne dass sich an den Beeinträchtigungen selbst etwas geändert hätte.
Fazit
Ein erfolgreicher GdB-Antrag bei ADHS und Autismus steht und fällt mit der Beschreibung. Nicht die Diagnose überzeugt das Amt, sondern die nachvollziehbare Schilderung dessen, was sie im Alltag, im Beruf und in sozialen Beziehungen tatsächlich bedeutet.
Wer dabei den eigenen Aufwand sichtbar macht, statt ihn aus Gewohnheit zu überspielen, gibt dem Amt die Grundlage für eine faire Einstufung.
Beschreibe nicht, dass du eine Diagnose hast, sondern was sie dich kostet.
Hinweis
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung im Einzelfall. Beim Ausfüllen des Antrags und im Widerspruchsverfahren unterstützen unabhängige Beratungsstellen, etwa die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB), sowie Sozialverbände wie VdK oder SoVD.
Quellen und weiterführende Informationen
- Sozialgesetzbuch IX, insbesondere § 152 SGB IX
- Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
- Anlage zu § 2 VersMedV: Versorgungsmedizinische Grundsätze, insbesondere Teil B Nr. 3.5 und 3.7
- betaNet: Grad der Behinderung und Merkzeichen bei Autismus
- REHADAT-Wissen: Autismus
- Wohnzimmer Neurodivers: ADHS- und Autismus-Diagnostik privat bezahlen – wann Diagnosen anerkannt werden
- autismus Deutschland e.V.: Merkblatt zur Zuerkennung eines Grades der Behinderung (GdB), Merkzeichen und Nachteilsausgleichen