Beitragsordnung

Die Mitgliederversammlung hat folgende Jahresmitgliedsbeiträge beschlossen. Die Beiträge gelten ab dem 1. Januar 2026.

MitgliedsformJahresbeitragHinweise
Ordentliche Mitglieder48 €Regulärer Beitrag
Ermäßigter Beitrag24 €Ohne Einkommens- und Vermögensnachweis wählbar, wenn der reguläre Beitrag eine finanzielle Belastung darstellen würde (Selbsteinschätzung genügt).
Fördermitgliederab 120 €Höhere Beiträge können freiwillig geleistet werden.
Ehrenmitglieder0 €Beitragsfrei, sofern die Satzung diese Mitgliedsform vorsieht.

Fälligkeit und Zahlungsweise

  • Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich zum 1. März fällig.
  • Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift; der Einzug erfolgt zwischen 1. März und 31. März.
  • Bei unterjährigem Eintritt ist der volle Jahresbeitrag innerhalb von vier Wochen per SEPA-Lastschrift zu zahlen. Eine anteilige Berechnung erfolgt nicht.
  • Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen ihrer Kontakt- oder Kontodaten unverzüglich mitzuteilen.

Zahlungsrückstände und Mahnverfahren

  • Kann der Beitrag nicht eingezogen werden, erfolgt eine Information per E-Mail mit Frist zur Ermöglichung des Bankeinzugs.
  • Erfolgt keine Zahlung, wird eine zweite Mahnung mit zweimonatiger Zahlungsfrist ausgesprochen.
  • Nach erfolglosem Ablauf kann der Vorstand gemäß Satzung ein Ausschlussverfahren einleiten.

Rückerstattung

Bereits gezahlte Beiträge werden nicht erstattet.

Beitragspause

Mitglieder können beim Vorstand eine Beitragspause für ein Kalenderjahr beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand im Einzelfall. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Rechtsgrundlage

Diese Beitragsordnung wird aufgrund § 4 der Satzung erlassen. Sie ist für alle Mitglieder verbindlich und nicht Bestandteil der Satzung.

Schon ab 24 € im Jahr kannst du unsere Arbeit mit einer Mitgliedschaft unterstützen.

Mitglied werden →
Consent Management Platform von Real Cookie Banner