Die Mitgliederversammlung hat folgende Jahresmitgliedsbeiträge beschlossen. Die Beiträge gelten ab dem
1. Januar 2026.
| Mitgliedsform | Jahresbeitrag | Hinweise |
|---|---|---|
| Ordentliche Mitglieder | 48 € | Regulärer Beitrag |
| Ermäßigter Beitrag | 24 € | Ohne Einkommens- und Vermögensnachweis wählbar, wenn der reguläre Beitrag eine finanzielle Belastung darstellen würde (Selbsteinschätzung genügt). |
| Fördermitglieder | ab 120 € | Höhere Beiträge können freiwillig geleistet werden. |
| Ehrenmitglieder | 0 € | Beitragsfrei, sofern die Satzung diese Mitgliedsform vorsieht. |
Fälligkeit und Zahlungsweise
- Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich zum 1. März fällig.
- Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift; der Einzug erfolgt zwischen 1. März und 31. März.
- Bei unterjährigem Eintritt ist der volle Jahresbeitrag innerhalb von vier Wochen per SEPA-Lastschrift zu zahlen. Eine anteilige Berechnung erfolgt nicht.
- Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen ihrer Kontakt- oder Kontodaten unverzüglich mitzuteilen.
Zahlungsrückstände und Mahnverfahren
- Kann der Beitrag nicht eingezogen werden, erfolgt eine Information per E-Mail mit Frist zur Ermöglichung des Bankeinzugs.
- Erfolgt keine Zahlung, wird eine zweite Mahnung mit zweimonatiger Zahlungsfrist ausgesprochen.
- Nach erfolglosem Ablauf kann der Vorstand gemäß Satzung ein Ausschlussverfahren einleiten.
Rückerstattung
Bereits gezahlte Beiträge werden nicht erstattet.
Übergangsregelung für das Beitragsjahr 2026
- Mitglieder, die dem Verein vor dem 31.12.2025 beigetreten sind, können für das Beitragsjahr 2026 auf Antrag
den für sie im Jahr 2025 geltenden Mitgliedsbeitrag beibehalten. - Der Antrag ist formlos per E-Mail an den Vorstand zu richten.
- Eine Begründung oder ein Nachweis sind nicht erforderlich.
- Der Antrag kann bis einschließlich 31.01.2026 gestellt werden.
- Ab dem Beitragsjahr 2027 gelten ausschließlich die regulären Beitragssätze.
Beitragspause
Mitglieder können beim Vorstand eine Beitragspause für ein Kalenderjahr beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand im Einzelfall.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Rechtsgrundlage
Diese Beitragsordnung wird aufgrund § 4 der Satzung erlassen. Sie ist für alle Mitglieder verbindlich und nicht Bestandteil der Satzung.
Schon ab 24 € im Jahr (3 € im Monat) kannst du unsere Arbeit mit einer Mitgliedschaft unterstützen.